<strong>Mietzinserhöhungen aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen</strong>

Die Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht des Kantons Zug wird ab 1. April 2024 die Pauschale für die Berechnung der Mietzinserhöhung im Zusammenhang mit den allgemeinen Kostensteigerungen senken. Aus diesem Anlass wird der vorliegende Blogbeitrag die Mietzinserhöhung aufgrund von «allgemeinen Kostensteigerungen» genauer beleuchten. Vermieterinnen begründen Mietzinserhöhungen mit gestiegenen Referenzzinssätzen, mit der Teuerung und häufig auch mit […]