Sozialversicherungsrecht

Sozialversicherungsrecht

What We Do

Sozialversicherungsrechtliche Fragen sind oft existenziell: Es geht um Leistungen bei Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder im Alter. Gleichzeitig sind Verfahren häufig formalistisch, Fristen kurz und medizinische Abklärungen komplex. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung hilft, Ansprüche zu sichern, Entscheide korrekt anzufechten und die richtige Strategie im Umgang mit Versicherern und Behörden zu wählen. Wir beraten und vertreten versicherte Personen sowie – je nach Konstellation – auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.

Beratung

Leistungsansprüche (IV, BVG, AHV, UVG, KTG)

Ärztin

Ob IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Taggeld, Integritätsentschädigung oder Leistungen aus der beruflichen Vorsorge: Der Leistungsanspruch hängt von gesetzlichen Voraussetzungen, medizinischen Einschätzungen und der korrekten Sachverhaltsabklärung ab. Entscheidend ist oft, dass die relevanten Unterlagen vollständig vorliegen und die versicherungsrechtlichen Kriterien richtig angewendet werden.

Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Aufbereitung der Akten (inkl. Arztberichte, Gutachten, Abklärungen), bei der Kommunikation mit Versicherungen und Durchführungsstellen sowie bei der rechtlichen Einordnung komplexer Konstellationen (z.B. Koordination zwischen UVG/IV/KTG/BVG).

"Beleidigungen sind Argumente, welche von denen verwendet werden, die Unrecht haben."

Jean-Jacques Rousseau

Vertretung

Einsprache, Beschwerde und gerichtliche Verfahren

balance

Viele sozialversicherungsrechtliche Entscheide lassen sich nur mit einer fristgerechten Einsprache oder Beschwerde korrigieren. Dabei kommt es auf eine präzise Argumentation, den richtigen Beweisantrag und eine saubere Auseinandersetzung mit medizinischen Einschätzungen und rechtlichen Kriterien an.

Wir vertreten Sie in Einsprache- und Beschwerdeverfahren gegenüber Versicherern und Behörden sowie vor kantonalen Gerichten und, falls nötig, vor Bundesgericht. Wir prüfen Verfahrensfehler, die Beweiswürdigung sowie die Zumutbarkeits- und Invaliditätsbemessung und setzen uns für eine rechtssichere und faire Beurteilung Ihrer Situation ein.

Beratung & Begleitung

Koordination, Arbeitgeberfragen und Case Management

Case Management

Sozialversicherungsfälle haben oft Schnittstellen zum Arbeitsrecht und zur betrieblichen Praxis: Arbeitsunfähigkeit, Wiedereingliederung, Kündigungen, Lohnfortzahlung, Taggeldkoordination sowie Fragen der Melde- und Mitwirkungspflichten. Auch die Zusammenarbeit mit Case Management und externen Abklärungsstellen kann anspruchsvoll sein.

Wir beraten Sie zur Koordination von Leistungen (z.B. KTG/UVG/IV/BVG), zu Mitwirkungspflichten und Datenauskünften, begleiten Gespräche mit Versicherern, Arbeitgebern und Ärzten und helfen bei der strategischen Planung von Eingliederungsschritten. Unser Fokus liegt auf einer pragmatischen, gut dokumentierten Vorgehensweise – mit Blick auf Ihre Rechte und Ihre langfristige Perspektive.

Contact us

Benötigen Sie Unterstützung im Sozialversicherungsrecht oder möchten Sie einen Entscheid anfechten? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gerne geben wir Ihnen unverbindlich eine erste Einschätzung ab und prüfen, ob der Beizug eines Rechtsvertreters sinnvoll erscheint.