Die Rechtsordnung stellt für verschiedene Arten von Rechtsgeschäften Formvorschriften auf. In vielen Fällen genügt die einfache Schriftlichkeit. Es gibt aber auch Verträge oder Erklärungen, die zu ihrer Gültigkeit öffentlich beurkundet werden müssen. Dasselbe gilt für gewisse Beschlüsse und Rechtsgeschäfte im Gesellschaftsrecht. Als anwaltliche Urkundspersonen unterstützen wir Sie bei der Erstellung solcher Erklärungen, Verträge und Beschlüsse und beurkunden diese für Sie.
Das Zivilgesetzbuch definiert die Erbfolge für den Fall, dass der Erblasse nichts anderes angeordet hat. Es gibt durchaus Fälle, in welchen die gesetzliche Erbfolge angemessen und sinnvoll ist. Nicht selten führt die gesetzliche Standardlösung zu ungerechten oder unerwünschten Situationen. Gerne untersützen wir Sie bei ehe- und erbrechtlichen Fragestellungen und beurkunden nötigenfalls Ihr Testament, Ihren Ehevertrag oder Ihren Erbvertrag.
Montesquieu
Das Gesellschaftsrecht erfordert für zahlreiche Rechtsgeschäfte und Beschlüsse eine öffentliche Beurkundung. Dazu gehören Gründungen, Statutenänderungen (z.B. Sitzverlegungen oder Firmenänderungen), Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen, Fusionen oder Liquidationsbeschlüsse. Gerne bereiten wir die entsprechenden Rechtsgeschäfte für Sie vor und beurkunden diese.
Das Recht auf Selbstbestimmung ist in unserem Kulturkreis grundlegend. Viele Leute legen Wert darauf, dass Sie auch für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit infolge Alters, Krankheit oder Unfall vorsorglich gewisse Anordnungen treffen können. Sofern Sie festlegen möchten, wer in einem solchen Fall für Sie sorgen soll, können Sie dies im Rahmen eines Vorsorgeauftrages tun. Medizinische Anordnungen finden Ihren Platz in einer Patientenverfügung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Errichtung Ihrers Vorsorgeauftrages oder Ihrer Patientenverfügung.
Unsere Notare stehen Ihnen gerne zur Verfügung, falls Sie ein Rechtsgeschäft öffentlich beurkunden möchten oder in Bezug auf notarielle Fragestellungen Beratung benötigen. Gerne bereiten für Sie auch Rechtsgeschäfte ausserhalb unserer sachlichen Zuständigkeit als Urkundspersonen vor (z.B. Grundstückkaufverträge, Stockwerkeigentumsbegründungen, Dienstkeitsverträge etc.). Auf Wunsch erstellen wir Ihnen auch gerne eine Offerte für die mutmasslichen Beurkundungsgebühren. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf.
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