Unsere private Umgebung ist uns sehr wichtig. Eine grosszügige Wohnung oder ein schmuckes Eigenheim sollte es sein: zentral gelegen, aber dennoch in ruhiger Umgebung; gut ausgestattet, aber erschwinglich; mängelfrei; verständisvolle Nachbarn. Leider sieht die Realität oftmals anders aus.
Die Interessen von Mietern und Vermietern sind unterschiedlich. Der Mieter möchte eine schöne Wohnung zu einem möglichst günstigen Mietzins. Der Vermieter hat ein Interesse an stabilen Verhältnissen und einer hohen Rendite. Dieser Interessenkonflikt führt oftmals zu Konflikten. Besondere Problemstellungen entstehen auch bei Geschäftsmietverträgen. Unsere Anwälte beraten sowohl Mieter als auch Eigentümer bei mietrechtlichen Fragestellungen und vertreten sie nötigenfalls vor den zuständigen Instanzen.
Jean-Jacques Rousseau
Wer sich den Traum vom Eigenheim verwirklichen kann, gehört heute zur privilegierten Bevölkerungsgruppe. Bereits beim Erwerb der Liegenschaft oder des Stockwerkeigentums ist jedoch Vorsicht geboten. Kaufverträge, Dienstbarkeiten, STWE-Begründungen und Regelemente enthalten oft Bestimmungen, die nur schwer verständlich sind. Dennoch können sie sich bei näherer Betrachtung als höchst unvorteilhaft erweisen. Gerne beraten Sie unsere Anwälte, wenn Sie eine Haus oder eine Wohnung kaufen oder verkaufen möchten.
In juristischer Hinsicht stellen Werkverträge eine besondere Herausforderung dar. Ein Werkvertrag kann die Erstellung eines einfachen Gegenstandes regeln. Er kann aber auch den Bau eines Einfamilienhauses, einer Überbauung oder gar eine Fussballstadiums zum Gegenstand haben. Aus diesem Grund müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen sehr flexibel sein. Privaten Regelwerken (z.B. SIA-Vorschrifen) und individuellen Absprachen kommt daher eine grosse Bedeutung zu. Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie Fragen zu einem Werkvertrag haben oder einen Werkvertrag erstellen müssen.
Benötigen Sie Unterstützung bei einer mietrechtlichen, sachenrechtichen, werkvertraglichen oder nachbarrechtlichen Fragestellung? Dann kontaktieren Sie uns unverbindlich. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung und zeigen Ihnen auf, wie das weitere Vorgehen aussehen könnte.