Das Gesellschaftsrecht bildet die rechtliche Grundlage für die Gründung, Organisation und Weiterentwicklung von Unternehmen. Ob Start-up, KMU oder etabliertes Familienunternehmen: Klar geregelte Zuständigkeiten, saubere Vertragswerke und eine vorausschauende Struktur sind entscheidend, um Chancen zu nutzen und Konflikte zu vermeiden. Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Phasen des Unternehmenslebens – von der Gründung über Kapital- und Strukturmassnahmen bis hin zur Streitbeilegung.
Die Wahl der passenden Rechtsform (z.B. GmbH oder AG) und eine sorgfältige Ausgestaltung der Statuten sind die Basis für einen erfolgreichen Unternehmensstart. Bereits bei der Gründung entscheiden Details über spätere Handlungsfähigkeit, Haftungsrisiken, Finanzierungsmöglichkeiten und den Umgang mit neuen Investoren oder Mitgesellschaftern.
Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von Gründungen, bei Statutenrevisionen sowie bei der Ausarbeitung von Aktionärbindungsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen und weiteren Gründungsdokumenten. Dabei achten wir auf praxistaugliche Lösungen, klare Entscheidungsmechanismen und eine saubere Dokumentation.
Aristoteles
Gesellschaften müssen nicht nur gegründet, sondern auch geführt werden. Dazu gehören Fragen der Corporate Governance, der Organstellung und der Verantwortlichkeiten von Verwaltungsrat, Geschäftsführung und Zeichnungsberechtigten. Gerade in Wachstumsphasen oder bei personellen Veränderungen sind klare Kompetenzen und belastbare Prozesse entscheidend.
Wir beraten Sie bei Organisations- und Reglementsfragen (z.B. Organisationsreglement, Zeichnungsregelungen), bei Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen, Umstrukturierungen (Fusion, Spaltung, Umwandlung) sowie bei Transaktionen und Nachfolgeregelungen. Ziel ist stets eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung.
Konflikte zwischen Aktionären oder Gesellschaftern, Anfechtungen von Generalversammlungs- oder Gesellschafterbeschlüssen, Organhaftungsfragen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kauf- und Beteiligungsverträgen können den Geschäftsbetrieb erheblich belasten. Eine frühe rechtliche Einschätzung hilft oft, Eskalationen zu vermeiden.
Wir vertreten Ihre Interessen in gesellschaftsrechtlichen Verfahren vor Gerichten und Behörden (inkl. Handelsregister), begleiten Vergleichs- und Mediationslösungen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Auch Rechtsschutzfälle betreuen wir jederzeit gerne.
Benötigen Sie Unterstützung bei einer gesellschaftsrechtlichen Fragestellung oder suchen Sie eine Rechtsvertretung in einem gesellschaftsrechtlichen Verfahren? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gerne geben wir Ihnen unverbindlich eine erste Einschätzung ab und prüfen, ob der Beizug eines Rechtsvertreters sinnvoll erscheint.