Ein Todesfall ist stets ein aussergewöhnliches Ereignis.
Das Zivilgesetzbuch definiert die Erbfolge für den Fall, dass der Erblasse nichts anderes angeordet hat. Es gibt durchaus Fälle, in welchen die gesetzliche Erbfolge angemessen und sinnvoll ist. Nicht selten führt die gesetzliche Standardlösung zu ungerechten oder unerwünschten Situationen. Gerne untersützen wir Sie bei ehe- und erbrechtlichen Fragestellungen und beurkunden nötigenfalls Ihr Testament, Ihren Ehevertrag oder Ihren Erbvertrag.
Montesquieu
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