Der Unterschied zwischen Benutzung und Nutzung (BGE 144 III 88)

Anwaltskanzlei Zug Schwyz

Von Dr. Andreas Schilter | 15. Mai 2019 Das Bundesgericht hatte sich in diesem durchaus lesenswerten Entscheid wieder einmal mit der Typenfixierung von dinglichen Rechten auseinanderzusetzen. Es ging um ein Benutzungsrecht an einem Parkplatz, welches als Grunddienstbarkeit ausgestaltet war. Im Rahmen einer Parzellierung wurde ein grosser Teil des Grundstücks abgetrennt. Die Ausnützung der Stammparzelle wurde […]