Obergericht ZG: Unzulässige Auswertung eines Mobiltelefons durch die Staatsanwaltschaft

Das Obergericht des Kantons Zug stellt klar, dass ohne unterzeichnetes Sicherstellungsprotokoll kein wirksamer Verzicht auf die Siegelung eines sichergestellten Mobiltelefons vorliegt und eine Auswertung unzulässig ist.