Arbeitszeugnisse – Inhalt und Stolpersteine

Anwaltskanzlei Zug Schwyz

Inhalt von Arbeitszeugnissen Aus dem Arbeitszeugnis muss zunächst hervorgehen, dass es sich um ein Arbeitszeugnis handelt, wer  Urheber ist und über wen das Zeugnis erstellt wurde. Das Zeugnis ist zudem rechtsgültig zu unterzeichnen und zu datieren. Rückdatierungen sind unzulässig. Inhaltlich sind mindestens folgende Punkte abzuhandeln: (1.) Dauer des Arbeitsverhältnisses, (2.) Arbeitsort, (3.) Funktion und Stellung […]